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Allgemeine Geschäftsbedingungen

OeTC GmbH ist eine Ticketagentur spezialisiert auf Motorsportveranstaltungen und versteht sich als Vermittler von Eintrittskarten, Event-Reisen, Event-Hotelpackages und damit verbundenen Einzelleistungen bei Veranstaltungen im In- und Ausland. Es ist immer unser Ziel, Ihnen die besten und schönsten Tribünen anbieten zu können. Jahrelange Erfahrung und detaillierte Streckenkenntnisse von vielen Rennstrecken sind unser Vorteil.

§ 1 Bestellung/Zahlungsbedingungen

Nach Eingang Ihrer Bestellung werden wir die Verfügbarkeit der Kartenbestellung bzw. Event Packages überprüfen. Sie erhalten dann von uns eine Auftragsbestätigung / Rechnung lt. Ihrer Bestellung. Die Rechnung ist innerhalb 14 Tagen nach Eingang per Überweisung an uns zu zahlen. Sollten zum Zeitpunkt der Bestellung Karten bereits vergriffen sein, werden wir Ihnen einen entsprechenden Ersatz anbieten. Sollten Sie in diesem Fall nicht mit unserem Vorschlag einverstanden sein, können Sie von Ihrer Bestellung zurücktreten. Ihre Bestellung von Eintrittskarten ist verbindlich und kann nicht storniert werden. Eintrittskarten können weder umgetauscht noch zurückgenommen werden! Bei Überbuchung von Tribünen, behalten wir uns jedoch das Recht vor, Ihnen Tickets für eine Tribüne der gleichen Kategorie und Preislage zuzusenden. Auf die mit uns geschlossenen Verträge über den Verkauf von Tickets findet § 312 b BGB gemäß Absatz 3 dieser Vorschrift keine Anwendung. Dies beinhaltet, dass ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung und Berechnung durch uns bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. Bestellte Tickets werden bis zum vereinbarten Zahlungsziel reserviert. Sollten Tickets bei einer Zahlung nach dem vereinbarten Zahlungsziel bereits vergriffen sein, werden Tickets für eine Tribüne in der gleichen Preiskategorie geliefert. OeTC GmbH hat auch das Recht, Tickets welche nicht gem. Zahlungsbedingungen gezahlt wurden, anderweitig zu vergeben bzw. die Rechnung zu stornieren. Hierfür berechnen wir 10% Stornokosten vom Gesamtpreis. Forderungen für nicht gezahlte Tickets bleiben in voller Höhe des Gesamtbetrages bestehen und werden unmittelbar nach den Veranstaltungen/Events über ein Inkasso eingezogen.

§ 2 Preisangabe

Die Berechnung erfolgt in Euro. Bei Veranstaltungen innerhalb Deutschland sind im Endpreis 19% Mehrwertsteuer enthalten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Verkaufspreise der Karten, gerade bei begehrten oder attraktiven Veranstaltungen, von den darauf aufgedruckten Preisen, bedingt durch Beschaffungskosten und Fremdgebühren abweichen.

§ 3 Lieferung

Die Karten und Event Unterlagen werden ca. 1 bis 2 Wochen vor der Veranstaltung per Einschreiben an Sie verschickt. Wir berechnen hierfür einmalig pro Bestellung a) 6,00 Euro pro Einwurf-Einschreiben unversicherter Versand - Versandrisiko trägt der Besteller. b) 15,00 (versichert bis 500 Euro), 25,00 (versichert bis 1.500 Euro) bzw. 35,00 (versichert bis 3.500 Euro) Euro pro Übergabe-Einschrieben versicherter Versand – Versandrisiko trägt OeTC GmbH. Der Versand in europäische Nachbarländer oder Weltweit erfolgt zu gesonderten Bedingungen unversichert! Für verloren gegangene oder gestohlene Karten kann kein Ersatz geleistet werden. In Ausnahmefällen können wir Tickets auch erst am Veranstaltungsort übergeben werden.

§ 4 Reiseleistungen

Unsere zugrunde gelegten Pauschalpreise beinhalten ausschließlich die vertraglich vereinbarten Leistungen.

§ 5 Verbindlichkeit/Vertragspartner

Alle Buchungen im Rahmen von Kurzreisen und Ticketbestellungen haben für den Buchenden verbindlichen Charakter. Mit der Buchung/Bestellung geben Sie ein Angebot im Sinne des Bürgerlichen Rechts ab, welches durch unsere Bestätigung zum Vertrag führt (Angebot und Annahme). Wenn die Bestätigung von der Buchung abweicht, so gilt dies als ein neues Angebot unsererseits, an das wir für fünf Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie dieses Angebot binnen der Frist annehmen. Bleibt eine Annahme Ihrerseits aus, so kommt kein Reisevertrag zustande.

Sind lediglich einzelne Tribünenplätze nicht mehr verfügbar, hat OeTC GmbH das Recht, die gebuchten Plätze auf Plätze der gleichen oder besseren Kategorie umzubuchen, ohne dass dies als ein neues Angebot im Sinne von Absatz 1 gilt. Dasselbe gilt für Hotels oder Hotelzimmer!

Sind zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits die gewünschten Hotelzimmer und/oder ggf. die Tribünenplätze ausgebucht, wird der Buchende darüber sowie über Alternativen unverzüglich von OeTC GmbH informiert. Stimmt der Buchende dem vorgeschlagenen Änderungen zu, so werden diese nach einer entsprechenden Rückbestätigung für beide Seiten verbindlich.

Sofern nur Tickets oder Eintrittskarten bestellt werden, tritt OeTC GmbH nur als Vermittler auf. Vertragspartner in diesem Fall ist der Rennveranstalter, also der Promoter des jeweiligen Rennens, welcher dem Aufdruck der Eintrittskarte zu entnehmen ist. Es besteht nur dann ein Anspruch auf die reservierten Hotelzimmer und ggf. Tribünenplätze, wenn diese ausdrücklich bestätigt worden sind.

Die Reiseunterlagen und/oder Tickets werden vor dem Rennen ca. 14 Tage per Einschreiben zugestellt. In Ausnahmefällen behält sich OeTC GmbH ausdrücklich das Recht vor, auch bis zum Veranstaltungstag ggf. durch persönliche Übergabe oder Hinterlegung am Veranstaltungsort die Lieferung vorzunehmen.

§ 6 Bezahlung/ Reise- und Event-Packages

Der Reisepreis ist 14 Kalendertage nach Rechnungsstellung fällig. Abweichende Fälligkeiten gelten nur dann, wenn dies gesondert vereinbart wurde. Es besteht keine Leistungspflicht für nicht bezahlte Leistungen. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 651 k Abs. 3 BGB.

OeTC GmbH ist berechtigt, die Buchung bei Zahlungsverzug und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zu stornieren und den daraus entstehenden Schaden bis zur Höhe der Stornierungsstaffel zu berechnen.

§ 7 Stornierungen/Rücktrittskosten für Event-Packages

Vor Reisebeginn kann jederzeit vom Vertrag zurückgetreten werden. Die Rücktrittserklärung ist grundsätzlich formlos möglich, in Ihrem eigenen Interesse (Beweissicherung) und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen jedoch, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Wird der Rücktritt ausgeübt, so kann ein angemessener Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangt werden. Bei der Berechnung des Ersatzanspruchs werden die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen pauschaliert. Dem Reisenden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder aber ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns verlangte Pauschale.

Entsprechend der vorgenannten Pauschalierung ist bei einem Rücktritt des Reisenden in Abhängigkeit davon, wann der Rücktritt vor Reisebeginn erklärt wurde, vom vereinbarten Preis zu zahlen:

bis 90. Tag vor Veranstaltungsbeginn 25%
ab 89. bis 60. Tage vor Veranstaltungsbeginn 40%
ab 59. bis 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn 55%
ab 29. bis 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn 85%
ab 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn 95% des Preises.

Bereits berechnete Beträge (Depositrechnungen) können nicht mehr zurückerstatten werden und unterliegen nicht der prozentualen Pauschalierung!

Im Pauschalpreis enthaltene Tickets, VIP Tickets wie z.B. Catering, Balkonplätze, Restaurantplätze oder F1 Paddockclub können nicht storniert werden und unterliegen deshalb nicht den prozentualen Stornobedingungen. Es gelten hier die Bedingungen wie in §1 beschrieben.

Bei Nichtanreise bleibt der volle Preis fällig. Ein Rücktritt von gebuchten Leistungen, bei denen es sich nicht um einen Eventvertrag handelt, ist ausgeschlossen. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen, die im Preis nicht eingeschlossen ist.

Für die Kündigung des Eventvertrags wegen höherer Gewalt gilt § 651 j Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

§ 8 Haftung/Schadensersatz

OeTC GmbH steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein für: die gewissenhafte Vorbereitung der Leistung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die wir als Fremdleistungen lediglich vermittelt haben (z. B. Vermittlung von Tickets) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung bezeichnet werden, haften wir auch bei einer Teilnahme der Reiseleitung an diesen Veranstaltungen nicht. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den Reisepreis beschränkt,

1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist, oder
2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Eine Haftung von OeTC GmbH ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anwendbar sind. OeTC GmbH kann sich dann auch gegenüber dem Reisenden hierauf berufen. Motorsport ist eine gefährliche Sportart. Dies gilt auch für Zuschauer. Dem Buchenden ist bekannt, dass die Durchführung der Rennveranstaltung nicht von OeTC GmbH, sondern jeweils von den nationalen Rennsportveranstaltern organisiert und durchgeführt wird. Höhere Gewalt, Terroranschläge sowie ggf. unerhebliche Änderungen seitens der Motorsportbehörden berechtigen nicht zur Rückerstattung des Reisepreises.

OeTC GmbH übernimmt keine Haftung verkehrsbedingter Transferverzögerungen. Bei Abbruch des Rennens oder der Trainingsläufe sowie bei verkehrsbedingten Transferverzögerungen besteht kein Anspruch auf Erstattung des anteiligen Reise- oder Ticketpreises. Für die Durchführung und den Ablauf der Rennveranstaltung haftet OeTC GmbH nicht.

Eine Haftung für Schreib- und Druckfehler im Prospekt wird nicht übernommen.

Den Anweisungen der Reiseleitung, des Organisationspersonals und dessen Gehilfen ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung und bei jeder Art von gefährlichem Verhalten kann der sofortige Ausschluss von der Reise und dem Event erfolgen.

Für alle Schadensersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden bis EUR 4.100,00 bzw. bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises je Kunde und Reise, wenn dieser EUR 4.100,00 übersteigt.

Mängel, aus denen Minderungsansprüche geltend gemacht werden, müssen bei der Reiseleitung OeTC GmbH oder dem Kooperationspartner vor Ort reklamiert werden um OeTC GmbH die Mängelbeseitigung oder -minderung zu ermöglichen. Ansprüche wegen einer nicht vertragsgemäß erbrachten Reise, hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber OeTC GmbH geltend zu machen. Nach dem Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Es wird in Ihrem eigenen Interesse empfohlen (Beweissicherung), Ansprüche schriftlich geltend zu machen, doch kann dies auch formlos geschehen. Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verjähren in einem Jahr. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen OeTC GmbH und Reisendem Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründen das Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der OeTC GmbH oder der Reisende die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

§ 9 Programmänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, sobald die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere für Transferleistungen und Shuttle-Zeiten. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

§ 10 Gerichtsstand/Anwendbares Recht

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Eventvertrag wird Altena als Gerichtsstand vereinbart.

Die Unwirksamkeit eines Teiles dieser Vertragsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

§ 11 Sonstiges

Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Stand 01.05.2023

Letztes Update: 14.03.2024

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