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Anreise zum Nürburgring - Parken und Campen

Sie haben die Möglichkeit, auf den ausgewiesenen Parkplätzen
rund um die Grand Prix-Strecke zu parken. Folgen Sie bei der
Anfahrt bitte den entsprechenden Hinweisschildern.
 
Übersichtsplan Nürburgring

Nordschleife und Grand-Prix-Strecke Nürburgring

Anfahrtskizze Nürburgring

Wir empfehlen Ihnen, folgende Parkzonen aufzusuchen:

von A48 (Richtung Trier) kommend:
Parkzone C

von A1 über B258 (Richtung Köln/Aachen) kommend:
Parkzone C und D

über B258 (Richtung Mayen/Koblenz) kommend:
Parkzone A und B

Hinweis:
Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz!
Merken Sie sich Ihren Parkplatz!
Eine Skizze mit dem Lageplan des Nürburgring finden Sie an den
Haupteingängen des Nürburgrings.

Bitte beachten Sie bei der Anfahrt die Verkehrsdurchsagen von
Radio Nürburgring (UKW 87,7) und Radio RPR (UKW 103,5).

Campinginformationen und Preise:
Pro Person und Nacht werden ca. 12-15 Euro Campinggebühr
berechnet.

Campingplätze können nicht vorab reserviert werden.

Geöffnete Bedarfscampingplätze an der Grand Prix Strecke:
Parkplatz A 5
Parkplatz B 2
Parkplatz B 3
Parkplatz B 4
Parkplatz B 7
Parkplatz C 1/C 2
Parkplatz C 8
Parkplatz D 1
Parkplatz D 2
Parkplatz D 6
Parkplatz D 7
Parkplatz D 8
geöffnet ab Mittwoch 08.00 Uhr

Einen speziellen, etwas ruhiger gelegenen Platz für Wohnmobile
(ohne Versorgung), gibt es in der Ortslage Nürburg im Bereich
des Parkplatzes D 9.

Parkplätze:
Zum kostenlosen Parken für Tagesbesucher stehen folgende Flächen
zur Verfügung:
Parkplatz A 1
Parkplatz B 1
Parkplatz B 2a
Parkplatz B 4a
Parkplatz B 5 / B 5a
Parkplatz C 1 / C 2
Parkplatz C 6 / C 6a / C 6c
Parkplatz C 7
Parkplatz D 1a / D 3 / D 4 / D 5
Parkplatz D 9

Eine Übernachtung – auch im PKW – ist auf diesen Plätzen nicht
erlaubt.

Schwerbehindertenparkplätze:
Reservierte Behindertenparkbereiche stehen auf folgenden Plätzen
zur Verfügung:
Parkplatz B 1
Parkplatz D 5.
Eine spezielle Parkberechtigung ist für diese Bereiche nicht er-
forderlich. Der Behindertenausweis des Versorgungsamtes reicht als
Zufahrtsberechtigung aus.

Busparkplätze:
Reservierte Busparkplätze (gegen Gebühr) gibt es auf dem Parkplatz
D 10. Reservierungen werden unter der Telefonnummer 02691 / 302-157
entgegengenommen. Busse, die ohne Reservierung anreisen, werden auf
der Nordschleife abgestellt. Bitte hier die Durchsagen der Polizei
und des Verkehrsdienstes beachten bzw. den Anweisungen der Ordner
folgen.

Sanitäre Einrichtungen:
Auf allen Plätzen stehen in ausreichender Zahl Mobiltoiletten zur
Verfügung. Der tägliche Trinkwasserbedarf kann über die bereitgestellten
Wasserbehälter gedeckt werden. Duschmöglichkeiten und wassergespülte
Toiletten gegen Gebühr gibt es auf folgenden Plätzen:
Parkplatz A 5
Parkplatz B 2
Parkplätze C 1 / C 2
Parkplatz D 6

Wir sind bemüht, die Sanitäreinrichtungen in einem sauberen Zustand
zu halten. Damit dies möglich ist, müssen die Entsorgungsfahrzeuge
jederzeit die Toilettenblocks anfahren können. Tragen Sie mit zur
Sauberkeit der Toiletten bei indem Sie die Zufahrtswege freihalten.

Sollte es dennoch zu starken Verschmutzungen kommen, wenden Sie sich
bitte an den nächsten Ordner bzw. an die Nürburgring Einsatzleitung
unter der Rufnummer 02691 / 302-220.

Hilfsdienste:
Auf den untenstehenden Tribünen gibt es Sanitätsstationen, die wie
folgt geöffnet sind:
Tribüne 3 Freitag 08:00 Uhr durchgehend bis Sonntag 17:00 Uhr
Tribüne 5a täglich jeweils 8:00 – 18:00 Uhr
Tribüne 9 täglich jeweils 8:00 – 18:00 Uhr
Tribüne 12 täglich jeweils 8:00 – 18:00 Uhr.

Die Hilfsdienste (Rettungsdienst, Feuerwehr) erreichen Sie am
Nürburgring ab dem Mittwoch 8:00 Uhr durchgehend bis Sonntag 18:00 Uhr
unter der Rufnummer: 02691 / 302-112.

Die Polizeiwache Nürburgring im Haus C (gegenüber Dorint-Hotel) ist ab
Mittwoch unter der Rufnummer 02691/92410 zu erreichen.

Pannenhilfsdienste des ADAC sind am Nürburgring im Einsatz. Sie sind zu
erreichen unter der bundesweiten Rufnummer: 0180 2 22 22 22.

Sonstiges:
Bitte beachten Sie die nachstehende Park- und Bedarfscampingordnung:

Auf dem Platz inkl. der Zufahrts- und Erschließungsstraßen gilt die StVO.
Das Befahren ist nur zur An- und Abfahrt gestattet. Die hierbei erlaubte
Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h.

Die Nürburgring GmbH übernimmt keine Haftung für Personen und Sachschäden
unabhängig davon, ob sie auf Vertrag oder gesetzliche Regelungen beruhen.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahr-
lässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines
Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen und nicht für
sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungs-
gehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.

Keine Bewachung, keine Versicherung.

Das Campen – sofern erlaubt – ist gebührenpflichtig. Wer sich dieser
Verpflichtung entzieht, macht sich strafbar.

Verboten ist:
- Unnötiges Laufen lassen von Motoren
- Unnötige Fahrbewegungen auf dem Platz
- Lärm jeglicher Art wie z.B. durch laute Musikanlagen, vor allem in den
  Nachtstunden bzw. nach 22:00 Uhr.
- Das Zünden von Feuerwerkskörpern
- Das Entzünden von Lagerfeuern (ausgenommen Grillfeuer in dafür vor-
  gesehenen Behältnissen).
- Das Abholzen von Ästen und Bäumen

Abfälle sind in den dafür ausgegebenen Säcken getrennt zu sammeln.

Versperren Sie keine Zufahrts- und Rettungswege, da wir ansonsten zu Lasten
des Fahrzeughalters abschleppen lassen. Beachten Sie in diesem Zusammenhang
auch die Beschilderung.

Bei Sachbeschädigungen an Zäunen, Beschilderung etc. wird Strafanzeige
gestellt.

Den Weisungen der Ordnungsdienste ist unbedingt Folge zu leisten.

 

Letztes Update: 17.04.2024

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